Ist private Pflegeversicherung sinnvoll

Pflegebedürftig zu werden, dieses Schicksal kann jeden ereilen und das nicht nur im Alter, sondern leider auch aufgrund der unterschiedlichsten Ursachen. Wenn man Pflegebedürftig ist unterstützt einen in der Regel die Pflegeversicherung der Krankenkassen. Aber dies ist nur ein Zuschuss, um eine Private Pflegeperson, einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim mit der Pflege zu beauftragen. In der Regel reicht dieser Zuschuss nicht aus und dann stellt man sich die Frage: Ist private Pflegeversicherung sinnvoll?

Leistungen der gesetzlichen Versicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung über die Krankenkassen bekommt man je nach erteilter Pflegestufe einen unterschiedlichen Betrag zur Verfügung gestellt, der in der Laienpflege über Familienangehörige geringer ist als der Betrag, der bei professioneller Pflege durch eine Pflegeeinrichtung von den Pflegekassen übernommen wird. Wenn der Pflegebedürftige nur Hilfe in der Hauswirtschaft benötigt werden die Kosten der Pflege nicht übernommen. Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Pflegebedürftige Hilfestellungen in der

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität und
  • Hauswirtschaft

insgesamt benötigt.

Private Versicherung

Da durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten des Pflegebedürftigen abgedeckt werden, lohnt es sich eine Private Pflegeversicherung zusätzlich abzuschließen. Die private Versicherung hat die Aufgabe bei bestehender Pflegebedürftigkeit die Differenz zwischen der Kostenerstattung der gesetzlichen Kassen bis zum tatsächlichen Kostensatz der Pflegeeinrichtungen auszugleichen. Auch dies kann sich je nach Anbieter nach den bestehenden Pflegestufen staffeln. Bei verschiedenen Webtipps kann man sich genauer über dieses Thema informieren.

Die monatlichen Kosten der Pflegeversicherung können je nach Leistungen, die man in Anspruch nehmen will, in verschiedenen Tarifen und zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen variieren. Je nach Tarif ist es möglich, dass die privaten Versicherungen bis zu neunzig Prozent der Kosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen. Der Zuschuss der gesetzlichen Versicherung wird in diesem Fall abgezogen. Das Risiko der Verarmung bei Pflegebedürftigkeit ist daher beinahe ausgemerzt, weil die Pflegebedürftigen nicht ihre Rente für die Pflege ausgeben müssen.